Pegaphant Machining
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Haftung für Inhalte

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Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge zwischen [Firmenname] (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kund*innen (im Folgenden „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Angebote und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und eindeutig prüfbare Zeichnungen, CAD-Daten oder technische Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


3. Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt CNC-Fräs-, Dreh- und Metallbearbeitungsarbeiten nach den Vorgaben des Auftraggebers.
(2) Konstruktionsleistungen, Programmierung, Rüstkosten oder Prüfaufwand können gesondert verrechnet werden.
(3) Material wird – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftragnehmer bereitgestellt.


4. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht verrechnet.


5. Lieferzeiten

(1) Liefer- und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich zugesichert werden.
(2) Höhere Gewalt, Materialengpässe, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder technische Ausfälle verlängern die Lieferzeit angemessen.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.


6. Versand und Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
(2) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung auf den Auftraggeber über.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.


7. Prüfpflicht und Abnahme

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Teile unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
(3) Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt.


8. Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die Fertigung gemäß den gelieferten technischen Vorgaben.
(2) Toleranzen innerhalb branchenüblicher Normen stellen keinen Mangel dar.
(3) Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Fehlern in Zeichnungen oder Daten des Auftraggebers

  • mangelhafter Materialqualität bei vom Auftraggeber beigestelltem Material

  • unsachgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber

(4) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzfertigung.

 


9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.


10. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Weiterverarbeitung oder ein Einbau durch den Auftraggeber verändert das Eigentum nicht; die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.


11. Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
(2) Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht.


12. Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an selbst erstellten CAD-Programmen, Zeichnungen und technischen Unterlagen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.